Bielefelder Gastronomen und das kommende Rauchverbot
Bielefeld. Wut, Ärger, Unverständnis, Gelassenheit: Die Reaktionen der Bielefelder Gastronomen auf das kommende Rauchverbot sind unterschiedlich. Freiwillig würde das Rauchen keiner von ihnen untersagen. Doch ab dem 1. Januar 2008 wird in den Gaststätten Nordrhein-Westfalens, wie beim Nachbarn Niedersachsen jetzt schon, Rauchverbot herrschen.
“Die sollen mir erstmal eine Abmahnung schicken - bis dahin bleibt der Raucherbereich bei uns bestehen.” Rolf Grotegut, Inhaber des Miner’s Coffee am Gehrenberg blickt ärgerlich und sorgenvoll in die Zukunft. Der Gastronom befürchtet bei Rauchverbot Gästeverlust und Umsatzeinbrüche. “Denn wir werden dann eine reine Nichtrauchergaststätte sein. Wo soll ich hier eine Wand ziehen für den erlaubten Raucherraum?”
Seit zwei Jahren ist das Miner’s in Raucher- und Nichtraucherbereich unterteilt - “und der Raucherbereich wesentlich schneller besetzt.” Grotegut sieht sich benachteiligt gegenüber anderen Gaststätten, denen die Einrichtung von Raucherräumen möglich ist.
Für Michael Stegmann, Geschäftsführer des Sounds an der Siegfriedstraße, ist das Rauchen nicht einfach nur eine Frage des Umsatzes, sondern des Konzepts: “Ohne die Möglichkeit, hier zu rauchen, wird das Sounds nicht mehr das Sounds sein. Dann habe ich zwei Optionen: Den Laden zu verkaufen oder etwas anderes daraus zu machen.” Der Wirt will bis zum 31. Dezember abwarten, was auf ihn zukommt.
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Das Gleiche gilt für das Café Berlin an der Arndtstraße. “Ein Raucherraum wäre für uns schwer umzusetzen”, sagt Inhaber Andreas Oehme. “Außerdem: Wer von den Rauchern will dann wirklich in dem geballten Qualm sitzen?” Der Wirt blickt der neuen Regelung gelassen entgegen: “Ich glaube, das wird geräuschloser über die Bühne gehen, als bisher angenommen.”
Bislang sieht es nicht danach aus. Kaum ein Gastronom will sich mit der Entscheidung abfinden. Konkrete Planungen sind jedoch nicht möglich, weiß doch niemand so recht, was da ab 2008 auf ihn zukommt. Besonders die Innovationsklausel (siehe Infokasten) lässt Spielraum.
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Die Gesetzeslage
Ab dem 1. Januar 2008 gilt Rauchverbot in den Gaststätten Nordrhein-Westfalens. Wie die genaue Regelung aussehen wird, ist noch unklar, einen Gesetzentwurf für das Rauchverbot gibt es bislang nicht. Ein Eckpunktepapier des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht vor: Rauchverbot in allen Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, auf Flughäfen und in Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen. Abgetrennte Raucherräume sind erlaubt, müssen aber kleiner sein als der Nichtraucherbereich.
Eine sogenannte Innovationsklausel sieht Ausnahmen für den Fall vor, dass technische Vorrichtungen einen dem Rauchverbot gleichwertigen Schutz gewährleisten.
Quellangabe:
Format: Neue Westfälische
Redaktion: Lokales
Verlag: Zeitungsverlag NEUE WESTFÄLISCHE GmbH & Co.KG
Ausgabe: Freitag, 10.August 2007
Autoren: Anneke Quasdorf (Text) und Andreas Fürcht (Fotos)






